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Hier sind die allgemeinen ZVEI-Lieferbedingungen (als PDF) und die gültigen Ergänzungen der K&S-Lieferbedingungen (als PDF).
Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der K&S Antriebssysteme GmbH & Co. KG
Für unsere Lieferungen gelten die „Allgemeinen (grünen) Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie (ZVEI)“, es sei denn, im Einzelfall ist etwas anderes vereinbart worden. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Zurücknahme ist aus Kostengründen nicht möglich. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, auch bei Wiederverkauf. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt! Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 21493 Schwarzenbek. Gerichtsstand ist Schwarzenbek. Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel behält sich der Verkäufer das Eigentum an seinen Warenlieferungen, die nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden dürfen, vor. Durch Verarbeitung dieser Waren erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen. Die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für den Verkäufer. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind sich der Verkäufer und Käufer schon jetzt darüber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf den Verkäufer übergeht, der die Übereignung annimmt. Der Käufer bleibt deren unentgeltlicher Verwahrer. Bei der Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der vom Käufer gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware. Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Änderungen von Katalogangaben sowie Preisen behalten wir uns vor. Die Preise bleiben bis zu einer Cu-DEL-Notiz von EUR 200,-/1OOkg unverändert. Bei Preiserhöhungen für Elektrolytkupfer werden Zuschläge berechnet.
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